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Geschäftsordnung des Vereins „Gospels and more e.V.“ (V2)

Zuletzt geändert mit Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 12.03.2019

Die Geschäftsordnung ergänzt die jeweils geltende Satzung des Vereins. Sie regelt Grundsätze und Einzelheiten, die nicht in der Satzung festgelegt sind.

(1) Erweiterter Vorstand mit Funktionsträgern (gem. Satzung § 8 (2))

Die ordentliche Mitgliederversammlung hat am 22.03.2016 beschlossen, den Vorstand mit der Funktion eines Schriftführers zu ergänzen.

Außerdem wurde beschlossen, zwei Kassenprüfer zu bestellen.

(2) Vergütungen für Mitglieder des Vorstandes (gem. Satzung § 8 (4)) und Funktionsträger

Mitglieder des Vorstandes und weitere Funktionsträger erhalten keine Vergütungen; von dieser Regelung ausgenommen ist gegebenenfalls die Funktion des Chorleiters. Jedoch können Kosten, die im Zusammenhang mit Aufgaben, die von der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand genehmigt oder beauftragt worden sind, gegen Vorlage von Belegen ersetzt oder als Spende bescheinigt werden.

(3) Festsetzung von Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträgen (gem. Satzung § 6 (2)).

Derzeit wird keine Aufnahmegebühr erhoben. Der Mitgliedsbeitrag beträgt weiterhin 9.- € pro Monat. Die Mitgliedsbeiträge sind quartalsweise im Voraus auf das Vereinskonto Gospels and more e.V. bei der Volksbank Neckartal eG, Geschäftsstelle Spechbach, IBAN: DE 09672917000028878702 zu überweisen.

(4) Vereinsinterne Offenlegung von persönlichen Daten der Mitglieder.

Der Vorstand ist berechtigt, vereinsintern eine Mitgliederliste offen zu legen, in der folgende Daten ersichtlich sind: Geburtstag, Familienname, Vorname, Geschlecht, Telefon, Handy, E-Mail, Anschrift, Eintrittsdatum. Jedes Mitglied kann der Offenlegung von einzelnen oder allen persönlichen Angaben schriftlich widersprechen. Die widersprochenen Daten dürfen dann in der offengelegten Mitgliederliste nicht angezeigt werden. Vorstandsintern ist das Führen einer vollständigen Mitgliederliste jedoch zulässig. 

(5) Datenschutz (gem. Satzung § 16)

Um den Bestimmungen des Datenschutzes (DS) zu entsprechen, werden u.a. die nachstehenden Dokumentationen geführt:

-       DS-Einwilligung des Mitglieds

-       DS-Verpflichtungsanweisung für Funktionsträger, die Zugriff auf persönliche Daten von Mitgliedern haben

-       Empfangsbestätigung der Verpflichtungsanweisung

-       Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und Verantwortlichem gem. Art. 30 Abs. 1 DS-GVO

-       Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit datenverarbeitenden Dienstleistern

 

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